Allgemeiner Teil
Zeit und Raum für positive Begegnungen sind uns wichtig !
- Schule ist ein öffentlicher Bereich, vergleichbar mit einem Amtsbereich bzw. Amtsgebäude, in dem das Einhalten entsprechender Verhaltensweisen und Umgangsformen erforderlich ist
- Schule als Teil der Gesellschaft, die auf Veränderungen reagiert und verlässlich für Bildung und Leistung sor
- Gegenseitige Wertschätzung, respektvolles Verhalten, höflicher Umgangston
- Schonender Umgang mit Einrichtungen und Materialien im Schulhaus und am Schulgelände
- Hauptverantwortlich für den Unterricht sind die LehrerInnen – Hauptverantwortlich für die Erziehung sind die Eltern
- Gegenseitige Unterstützung ist Teil der Zusammenarbeit
Wir SchülerInnen…
IM UMGANG MITEINANDER
Grüßen einander und gehen respektvoll und höflich miteinander um
finden für Konflikte eine friedliche Lösung
tragen eine angemessene Bekleidung, die für einen öffentlichen, amtlichen Bereich notwendig ist
schalten sämtliche elektronische Geräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen aus (Ausnahmen gestattet die Lehrperson)
vermeiden provokante und öffentlich zur Schau gestellte Intimitäten
rauchen nicht und trinken keinen Alkohol
verzichten auf Kaugummis im gesamten Schulgebäude
haben keine Waffen jeglicher Art, auch keine Taschenmesser, benützen keine Feuerzeuge und Knallkörper
halten in der Garderobe Ordnung, trennen den Müll und gehen sorgfältig mit sämtlichen Anlagen und Einrichtungen der Schule um
VOR DEM UNTERRICHT
kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an
erscheinen beim Läuten pünktlich in den Klassen
verpflichten uns zum Tragen von Hausschuhen im Schulgebäude
tragen keine Kopfbedeckung im Schulgebäude, außer aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen
bewahren Straßenschuhe, Jacken, Mäntel etc. in den Garderobekästchen auf
begeben uns erst um 7:15 in die Klassen
benützen die Südstiege ausschließlich als Fluchtweg
IM UNTERRICHT
begrüßen LehrerInnen und Gäste, indem wir aufstehen
unterlassen es im Unterricht zu essen und Kaugummi zu kauen
trinken im Unterricht nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrperson
beteiligen uns aktiv am Unterricht und stören weder LehreInnen noch MitschülerInnen
kommunizieren im Flüsterton bei Gruppenarbeiten
öffnen die Fenster nur in Anwesenheit einer Lehrkraft
verlassen das Schulgebäude während des Unterrichtes nicht, außer mit Erlaubnis der aufsichtsführenden Lehrkraft
tragen beim Sportunterricht keinen Schmuck, kleben Piercings ab, binden Haare zusammen, (Verletzungsgefahr)
IN DEN PAUSEN
nützen wir zum Essen, Trinken, Erholen und zum Aufsuchen des WCs
Fenster sind in den Pausen geschlossen, werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet
vermeiden lautes Schreien, Umhertoben und Werfen von Gegenständen
verwenden Weichbälle in der Hofpause, um die Verletzungsgefahr zu reduzieren
dürfen wir uns nach unserer Wahl in den beiden großen Pausen frei im Schulhaus oder in den beiden Pausenhöfen (wenn sie per grünem Schild in der Aula freigegeben sind) bewegen.
Voraussetzungen für unser Recht auf freie Pausengestaltung:
Wir müssen pünktlich im Unterricht sein
Die Unterrichtsmittel für den Unterricht der nächsten Stunde müssen vorbereitet sein.
Wir LehrerInnen
SEHEN UNS
als WissensvermittlerInnen und pädagogische BeraterInnen und nehmen Rückmeldungen professionell wahr
BEMÜHEN UNS UM
ein gutes Unterrichtsklima
einen Unterricht nach neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen
eine gerechte und transparente Leistungsbeurteilung
ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Lehrern/Innen und Schülern/Innen
einen entsprechenden Ordnungsrahmen
BEAUFSICHTIGEN IHR KIND
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
in den Pausen
nach dem Unterricht in der Garderobe und entlassen Ihr Kind dort
bei Schulveranstaltungen
VERSTÄNDIGEN SIE
über den Lernerfolg Ihres Kindes
bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses
bei Unterrichtsentfall über das Mitteilungsheft schriftlich, oder wenn mit KV vereinbart, telefonisch mit Schneeballsystem
bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten
über Ort, Beginn, Dauer und Ende von Schulveranstaltungen
bei Unfällen
über Projekte, Veranstaltungen, Feste, Feiern im Sinne der Schulpartnerschaft
ACHTEN AUF DIE ATMOSPHÄRE UND DEN UMGANGSTON
im Hause
sprechen schulfremde Personen an und fragen nach dem Grund ihrer Anwesenheit
Wir Eltern…
BEMÜHEN UNS
um den Kontakt zur Schule (auch telefonisch möglich) zum Wohle und zur Entwicklung unseres Kindes
das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel zu nutzen und unterschreiben alle Nachrichten
Ungereimtheiten im Schulalltag im konstruktiven Gespräch gemeinsam mit den Lehrern zu klären
ACHTEN DARAUF
unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule zu schicken
dass unsere Kinder nach Unterrichtsschluss ehest möglich heimfahren
das Fernbleiben unserer Kinder vom Unterricht bereits am ersten Tag telefonisch unter: 03124/ 51465 zu entschuldigen
eine Entschuldigung (Schulformular) zu schreiben
eine Entschuldigung für den Turnunterricht an die entsprechenden TurnlehrerInnen zu richten mit der zusätzlichen Mitteilung, ob das Kind entlassen werden soll
UNTERSTÜTZEN DIE SCHULE IN DER ORGANISATION UND
bezahlen Geldbeträge rechtzeitig
halten vereinbarte Termine pünktlich ein
bei einem Besuch melden wir uns in der Direktion oder bei einem Mitglied des Lehrkörpers
beschaffen dem Kind rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie regelmäßig auf Vollständigkeit
übernehmen die Haftung für persönliche Wertgegenstände des Kindes
übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Eigentum
Konsequenzen
Klärendes Gespräch mit dem/der LehrerIn
- Ermahnung, Verwarnung, Aufforderung, Zurechtweisung
- Eintragen in den Handkatalog
Reflexion – Eigenverantwortliches Denken – Störungsfreier Unterricht - Sozialdienste; aktive Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten
(Konfliktbearbeitung, Streitschlichtung, Mediation, ) - Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
- Auswirkungen auf die Verhaltensnote
- Schwarze Mappe in der Direktiont
- Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen
- Verständigung/ Vorladung der Eltern
- Aussprache zwischen Eltern, LehrerInnen und DirektorIn
- Entschuldigung bei LehrerInnen, MitschülerInnen und deren Eltern
- Übernahme von Kosten und Reparaturen bei mutwilligen Beschädigungen
- Suspendierung vom Unterricht
- Schulausschluss (SCHOG § 49)
Die Schulordnung steht unter Downloads auch als PDF Datei zur Verfügung!