Schulautonome Hausordnung MMS Gratwein

 

Allgemeiner Teil

Zeit und Raum für positive Begegnungen sind uns wichtig !

  • Schule ist ein öffentlicher Bereich, vergleichbar mit einem Amtsbereich bzw. Amtsgebäude, in dem das Einhalten entsprechender Verhaltensweisen und Umgangsformen erforderlich ist
  • Schule als Teil der Gesellschaft, die auf Veränderungen reagiert und verlässlich für Bildung und Leistung sor
  • Gegenseitige Wertschätzung, respektvolles Verhalten, höflicher Umgangston
  • Schonender Umgang mit Einrichtungen und Materialien im Schulhaus und am Schulgelände
  • Hauptverantwortlich für den Unterricht sind die LehrerInnen – Hauptverantwortlich für die Erziehung sind die Eltern
  • Gegenseitige Unterstützung ist Teil der Zusammenarbeit



Wir SchülerInnen…

IM UMGANG MITEINANDER

Grüßen einander und gehen respektvoll und höflich miteinander um

finden für Konflikte eine friedliche Lösung

tragen eine angemessene Bekleidung, die für einen öffentlichen, amtlichen Bereich notwendig ist

schalten sämtliche elektronische Geräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen aus (Ausnahmen gestattet die Lehrperson)

vermeiden provokante und öffentlich zur Schau gestellte Intimitäten

rauchen nicht und trinken keinen Alkohol

verzichten auf Kaugummis im gesamten Schulgebäude

haben keine Waffen jeglicher Art, auch keine Taschenmesser, benützen keine Feuerzeuge und Knallkörper

halten in der Garderobe Ordnung, trennen den Müll und gehen sorgfältig mit sämtlichen Anlagen und Einrichtungen der Schule um

VOR DEM UNTERRICHT

kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an

erscheinen beim Läuten pünktlich in den Klassen

verpflichten uns zum Tragen von Hausschuhen im Schulgebäude

tragen keine Kopfbedeckung im Schulgebäude, außer aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen

bewahren Straßenschuhe, Jacken, Mäntel etc. in den Garderobekästchen auf

begeben uns erst um 7:15 in die Klassen

benützen die Südstiege ausschließlich als Fluchtweg

IM UNTERRICHT

begrüßen LehrerInnen und Gäste, indem wir aufstehen

unterlassen es im Unterricht zu essen und Kaugummi zu kauen

trinken im Unterricht nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrperson

beteiligen uns aktiv am Unterricht und stören weder LehreInnen noch MitschülerInnen

kommunizieren im Flüsterton bei Gruppenarbeiten

öffnen die Fenster nur in Anwesenheit einer Lehrkraft

verlassen das Schulgebäude während des Unterrichtes nicht, außer mit Erlaubnis der aufsichtsführenden Lehrkraft

tragen beim Sportunterricht keinen Schmuck, kleben Piercings ab, binden Haare zusammen, (Verletzungsgefahr)

IN DEN PAUSEN

nützen wir zum Essen, Trinken, Erholen und zum Aufsuchen des WCs

Fenster sind in den Pausen geschlossen, werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet

vermeiden lautes Schreien, Umhertoben und Werfen von Gegenständen

verwenden Weichbälle in der Hofpause, um die Verletzungsgefahr zu reduzieren

dürfen wir uns nach unserer Wahl in den beiden großen Pausen frei im Schulhaus oder in den beiden Pausenhöfen (wenn sie per grünem Schild in der Aula freigegeben sind) bewegen.

Voraussetzungen für unser Recht auf freie Pausengestaltung:

Wir müssen pünktlich im Unterricht sein

Die Unterrichtsmittel für den Unterricht der nächsten Stunde müssen vorbereitet sein.

Wir LehrerInnen

SEHEN UNS

als WissensvermittlerInnen und pädagogische BeraterInnen und nehmen Rückmeldungen professionell wahr

BEMÜHEN UNS UM

ein gutes Unterrichtsklima

einen Unterricht nach neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen

eine gerechte und transparente Leistungsbeurteilung

ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Lehrern/Innen und Schülern/Innen

einen entsprechenden Ordnungsrahmen

BEAUFSICHTIGEN IHR KIND

15 Minuten vor Unterrichtsbeginn

in den Pausen

nach dem Unterricht in der Garderobe und entlassen Ihr Kind dort

bei Schulveranstaltungen

VERSTÄNDIGEN SIE

über den Lernerfolg Ihres Kindes

bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses

bei Unterrichtsentfall über das Mitteilungsheft schriftlich, oder wenn mit KV vereinbart, telefonisch mit Schneeballsystem

bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten

über Ort, Beginn, Dauer und Ende von Schulveranstaltungen

bei Unfällen

über Projekte, Veranstaltungen, Feste, Feiern im Sinne der Schulpartnerschaft

ACHTEN AUF DIE ATMOSPHÄRE UND DEN UMGANGSTON

im Hause

sprechen schulfremde Personen an und fragen nach dem Grund ihrer Anwesenheit

Wir Eltern…

BEMÜHEN UNS

um den Kontakt zur Schule (auch telefonisch möglich) zum Wohle und zur Entwicklung unseres Kindes

das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel zu nutzen und unterschreiben alle Nachrichten

Ungereimtheiten im Schulalltag im konstruktiven Gespräch gemeinsam mit den Lehrern zu klären

ACHTEN DARAUF

unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule zu schicken

dass unsere Kinder nach Unterrichtsschluss ehest möglich heimfahren

das Fernbleiben unserer Kinder vom Unterricht bereits am ersten Tag telefonisch unter: 03124/ 51465 zu entschuldigen

eine Entschuldigung (Schulformular) zu schreiben

eine Entschuldigung für den Turnunterricht an die entsprechenden TurnlehrerInnen zu richten mit der zusätzlichen Mitteilung, ob das Kind entlassen werden soll

UNTERSTÜTZEN DIE SCHULE IN DER ORGANISATION UND

bezahlen Geldbeträge rechtzeitig

halten vereinbarte Termine pünktlich ein

bei einem Besuch melden wir uns in der Direktion oder bei einem Mitglied des Lehrkörpers

beschaffen dem Kind rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie regelmäßig auf Vollständigkeit

übernehmen die Haftung für persönliche Wertgegenstände des Kindes

übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Eigentum

Konsequenzen

Klärendes Gespräch mit dem/der LehrerIn

  • Ermahnung, Verwarnung, Aufforderung, Zurechtweisung
  • Eintragen in den Handkatalog
    Reflexion – Eigenverantwortliches Denken – Störungsfreier Unterricht
  • Sozialdienste; aktive Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten
    (Konfliktbearbeitung, Streitschlichtung, Mediation, )
  • Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
  • Auswirkungen auf die Verhaltensnote
  • Schwarze Mappe in der Direktiont
  • Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen
  • Verständigung/ Vorladung der Eltern
  • Aussprache zwischen Eltern, LehrerInnen und DirektorIn
  • Entschuldigung bei LehrerInnen, MitschülerInnen und deren Eltern
  • Übernahme von Kosten und Reparaturen bei mutwilligen Beschädigungen
  • Suspendierung vom Unterricht
  • Schulausschluss (SCHOG § 49)



Die Schulordnung steht unter Downloads auch als PDF Datei zur Verfügung!